Rechtsbehelfsbelehrung & Kontoverbindung des HK Düsseldorf

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen ergangene Entscheidungen kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist
gebührenpflichtig. Der Einspruch ist mit der schriftlichen Begründung an die nachfolgende Rechtsinstanz bzw. Geschäftsstelle zu senden oder
durch Boten gegen Empfangsbescheinigung zu überbringen. Die Übermittlung als E-Mail Anhang in einem unveränderbaren Format (z.B.
PDF) ist zulässig und ausreichend.

Kreisspruchausschuss (Düsseldorf)
Gleb Sakovski, Garnisonstraße 45, 42653 Solingen, g.sakovski-handball@gmx.de

Geschäftsstelle
Postfach 10 27 05, 40018 Düsseldorf, handballkreis-duesseldorf@t-online.de

Der Einspruch muss einen Antrag enthalten, der eine durchführbare Entscheidung ermöglicht. Er muss den Formvorschriften des § 37 Absatz
5 DHB RO entsprechend unterzeichnet sein. Der Nachweis über die Zahlung der Gebühren (50,00 € ) ist gemäß HNR GebO § 4 1. der
Einspruchsschrift beizufügen. Fehlt der Nachweis, kann dieser nur innerhalb der Einspruchsfrist nachgereicht werden. Auf die Vorschriften
der §§ 31 bis 44 DHB RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des HNR zu §§ 33, 41, 43 und 44 wird hingewiesen. Die weitere
Behandlung des Einspruches richtet sich nach §§ 48 bis 60 DHB RO

 

Kontoverbindung HK Düsseldorf:
Stadtsparkasse Düsseldorf – DE46 3005 0110 0061 0002 61 – DUSSDEDDXXX