Aktuelles

neue Gesichter im Kreisvorstand

Der Kreistag wählte am 10.06.2022  in den Vorstand:

Vorsitzender;          Jochen Kallenberg      TK-Vorsitz/stv. Vorsitzender:   Heinz-Dieter Koester
Kassenwart:            Norbert Gauls             Geschäftsstellenleitung:          Dieter Leukel
Rechtswart:             Wolfgang Broel           Spielwart Männer:                    Andrea Waeger-Kamper
Spielwart Damen:  Christian Jaekel           Jugendwart:                               Marlen Thiel
Jungenwart:             Sonja Zetzsche           Mädchenwart:                           Wolfgang Goeken
SR-Wart:                   Ralf Lichtschlag          stv, SR-Wart:                              Wolfgang Boese

_____________________________________________________________________________________

Unsere Aufsteiger in die Landesliga

Als Kreismeister in den Bezirksligen stiegen auf:

Männer:   SV Wersten 04
Damen:    Fortuna Düsseldorf 1895 III

Der HK Ddorf bekam je einen zusätzlichen Aufstiegsplatz zugesprochen:
Weitere Aufsteiger sind:

Männer:   SG Unterrath
Damen:    SFD 75 Düsseldorf

Den Aufsteigern einen herzlichen Glückwunsch.

Die Mannschaften aus dem HK Ddorf waren vom Abstieg nicht betroffen

_____________________________________________________________________________________

Pokalsieger

Kreispokalsieger der Saison 2021/2022 wurden:

Männer:   interaktiv . Handball
Damen:    SG Monheim

Den Pokalsiegern einen herzlichen Glückwunsch.

_____________________________________________________________________________

Trainingsspiele ohne SR-Ansetzung/Spielgenehmigung

Im HK Ddorf haben Spiele ohne Ansetzung und Genehmigung stattgefunden. Eine dazu passende Vereinsinfo des Vorstandes des HK Ddorf finden Sie  >>hier<<.

Heinz-Dieter Koester

_____________________________________________________________________________

Bundesrat (DHB):   Änderung der Spielordnung

Die Änderungen zur Spielordnung treten am 01.07.2021 in Kraft.

1) § 19 Abs. 4 Doppelspielrecht von Jugendspielern 

Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.

2) § 52 a Abs. 2 Saisonabbruch

Sofern in den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes nichts anderes bestimmt ist, findet die Quotienten-Regelung Anwendung. Dafür muss im Erwachsenenbereich, bei einem Spielmodus mit Hin- und Rückrunde, jede Mannschaft mindestens die Hälfte ihrer Spiele in dieser Saison gespielt haben. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird die Saison nicht gewertet und keine Auf- und Absteiger sowie Sieger ermittelt.

Im Jugendbereich und bei anderen Spielmodi im Erwachsenenbereich ist der Saisonabbruch in den jeweiligen Bestimmungen des Verbandes zu regeln.

3) § 55 Abs. 1 Einschr.  Spielrecht in Meisterschaftsspielen

Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs-Wochen-Frist einzurechnen. Während der Dauer einer persönlichen Sperre ist die Wiedererlangung des Spielrechts ausgeschlossen.
_____________________________________________________________________________