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Aktuelles zum Thema „SR-Headset“ im HK Düsseldorf
Der Handballkreis Düsseldorf hat für alle SR-Gespanne die Nutzung von Headsets per 31.01.2026 freigegeben. Mehr dazu lest ihr in diesem Dokument: Head Set.
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Aussetzung der Z/S-Lehrgänge
Liebe Vereine und Vereinsverantwortliche.
Am 16.11. hat der DHB-Bundestag der bundesweiten Einführung von Handball360, als neues Verbandsmanagementsystem zugestimmt. Es wird Nu Liga ablösen.
Damit ist der offizielle Startschuss für das Umsetzungs- und Einführungsprojekt des DHB gegeben, um das Ziel einer Spielbetriebsabwicklung über Handball360 zur Saison 2026/2027 ab 01.07.2026 zu erreichen.
Wir setzten hiermit die Ausbildung der Zeitnehmer innen und Sekretär innen im Handballkreis Düsseldorf bis zu diesem Datum aus.
Ab dann wird es auch Neuerungen geben, die wir in den nächsten Tagen verteilen werden
Ralf Lichtschlag
Kreisschiedsrichterwart Handballkreis Düsseldorf
Ringst. 157
51371 Leverkusen
Tel.: +491795240222
ralflichtschlag@arcor.de
Hier eine Erläuterung des HNR zum Festspielparagraphen
Liebe Vereinsvertreter,
aus aktuellem Anlass möchten wir euch über eine kurzfristige Änderung im Festspielparagrafen der Spielordnung informieren. Diese betrifft § 55 (3) SpO – Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen.
Der DHB-Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2025 in Dresden folgende Anpassung beschlossen:
§ 55 Abs. 3 SpO
Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
Damit gilt:
Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, ist in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Diese Änderung tritt ab sofort in Kraft.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Karl-Walter Marx
Vizepräsident Spieltechnik
Handball-Nordrhein
Mobil: 01577 1329497
E-Mail: karl-walter.marx@hv-nordrhein.de
www.handball-nordrhein.de
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Bekanntgabe der Spielkommission Bergisch Land zum Spielbetrieb
Hallo liebe Vereine,
aus aktuellem Anlass möchten wir auf einige Punkte hinweisen, die bei den Spielen zu beachten sind.
Zuschauerzahl:
Die Heimmannschaft trägt dafür Sorge, dass sowohl die Zuschauerzahl als auch die Anzahl der Ordner vollständig und korrekt in den Spielbericht eingetragen werden. Die Angabe nur der Ordneranzahl genügt nicht; auch die Zuschauerzahl ist erforderlich. Die Anzahl der benötigten Ordner richtet sich seit dieser Saison nach der Zahl der Zuschauer!
Ordnungsdienst:
Der Ordnungsdienst übernimmt aktive Aufgaben und greift bei Bedarf ein. Wird unangemessenes Verhalten seitens der Zuschauer festgestellt, ist es Aufgabe des Ordnungsdienstes, dies zeitnah zu unterbinden. Das Abfilmen des Laptopdisplays mit dem Spielbericht ist nicht erlaubt und muss durch den Ordnungsdienst verhindert werden. Das Einrichten eines Pseudo-Ordnungsdienstes, bei dem zwar eine Binde getragen wird, jedoch keine tatsächliche Funktion ausgeübt wird, ist unzulässig und führt zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen.
Streamen / Filmen der Spiele:
Im Eingangsbereich ist gut sichtbar darauf hinzuweisen, dass die Spiele gestreamt und/oder gefilmt werden.
Viele Grüße
Best Regards
Martin Herter
Vorstand Finanzen
Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.V.
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Hier eine Erläuterung des HNR zum Festspielparagraphen
Liebe Vereinsvertreter,
uns ist es ein Anliegen, Euch die gesonderte Information zu einer Änderung im Festspielparagrafen der Spielordnung zukommen zu lassen. Und zwar betrifft dies § 55 (3) SpO – dies ist der Passus, in dem geregelt wird, dass sich Spieler unter 21 Jahren nicht Festspielen können. Durch den Einschub, dass diese Regelung nur noch „innerhalb der Spielrechte nach § 15“, folglich dem Spielrecht für Erwachsene gilt, können sich A-Jugendliche und B-Jugendliche, die im Erwachsenenbereich eingesetzt werden, nunmehr Festspielen. Dies war bisher nicht der Fall.
Als Landesverband haben wir im Übrigen nicht die Möglichkeit, die vorbeschriebene Regelung auszuhebeln, da wir durch die Öffnungsklausel im § 55 (3) lediglich „einschränkende“ Regelungen, wie die Regelung, dass das Festspielen gegenüber dem Kreisspielverkehr uneingeschränkt Anwendung findet (siehe HNR-Zusatzbestimmungen zur Spielordnung, welche weiterhin Bestand hat) beschließen können.
Mit sportlichen Grüßen
Karl-Walter Marx
Vizepräsident Spieltechnik
Handball-Nordrhein